Die Ersterwähnung von Schloß Schwarzburg im Jahre 1071

In einer Urkunde aus dem Jahr 1071 wird detailliert der Grenzverlauf des Landes Orla beschrieben, dessen Grenzziehung schon bereits im Jahr 1013 erfolgte.

Aus dem lateinischen übersetzter Auszug:
„...von dort nach Schmiedebach und von dort in gerader Richtung mittendurch gehend zwischen Schwarzburg und Cordobang bis hin nach Rottenbach...“

Schwarzburg im Längwitzgau und Cordobang im Lande Orla lagen so dicht an der Grenze, dass man sie erwähnen musste, um Grenzstreitigkeiten zu vermeiden. Die Ersterwähnung erfolgte also 1071 mit dem Hinweis, dass die Grenze bereits 1013 abgesteckt wurde, das erwähnte Schloss also bei Grenzziehung 1013 schon da war.

Die Kritiker

Es gibt nun Überlegungen, die Urkunde als Fälschung anzusehen und / oder den Grenzverlauf wo anders hin zu verlegen. Darauf sei im Folgenden eingegangen.

Der Bergname:

Die als Ergebnis neuester Forschungen neuerdings verbreitete Auffassung, das im Jahr 1071 erstmals erwähnte Schloß Schwarzburg („Swarcznberg“) als Bergnamen zu deuten, ist wissenschaftlich nicht haltbar, weil die Schreiber des Mittelalters bei Ortsnamen offensichtlich nicht zwischen den Grundwörtern -berg und -burg unterschieden:

  • Schloß Blankenburg:
    • 1137 Blankenburgk
    • 1210 Blankenberg
    • 1229 Blankenberch
    • 1280 Blankinberc
    • 1485 Blanckenbergk
    • 1512 Blanckenburgk
    • 1743 Blanckenberg
  • Schloß Schwarzburg:
    • 1071 Swarcznburg
    • 1182 Suarczemberc
    • 1229 Kastell Swarzburch
    • 1254 Zwarceborg
  • Schloß Käfernburg:
    • 1229 Kevereberch

Die Abschrift:

Die Urkunde der Ersterwähnung ist zwar nicht im Original, aber als Abschrift erhalten. Das ist aber nicht außergewöhnlich. Auch die Ersterwähnungsurkunde von Arnstadt für 704 ist eine Abschrift und wird nicht angezweifelt.

Die Fälschung:

Die Auffassung, das die Urkunde von 1071 eine Fälschung ist, wurde von Oppermann 1922 im Rheinischen Urkundenbuch behauptet, aber nicht begründet und bis heute von vielen Wissenschaftlern einfach bedenkenlos und ungeprüft übernommen. Die als Abschrift erhaltene Urkunde von 1071 ist neuesten Untersuchungen zufolge keine Fälschung. Der Inhalt der Urkunde wird durch eine Anzahl weiterer Urkunden indirekt bestätigt. Kein geistlicher oder weltlicher Fürst hat die Gründung des Klosters Saalfeld durch den Kölner Erzbischof Anno II. 1071 in Frage gestellt.

Die Grenze geht durch das Lichtetal:

Die Umverlegung der zwischen Schmiedebach und Rottenbach eindeutig beschriebenen Grenze ins Lichtetal, verbunden mit einer Umbennenung der Lichte als Schmiedebach, geht auf Hans Eberhardt „Archidiakonate und Sedes im mittleren Thüringen“ 1989 zurück und basiert auf einer Reihe von Missverständnissen.
- Kehlbach und Schmiedebach werden 1071 als Keldebuch und Smedebuch erwähnt, Kalter Buchenwald und Schmiede am Buchenwald. Eberhardt benutzte ungenaue Übersetzungen des 19. Jh. und verzichtete darauf, in das Original der Urkunde einzusehen. So wurden aus Buchenwäldern Grenzflüsse.
- Die Grenzen der Sedes Alkersleben und Remda, die um 1110 / 1120 entstanden, orientieren sich nicht am Grenzverlauf von 1013 / 1071 (Ersterwähnungsurkunde der Schwarzburg), sondern an den herrschaftlichen Grenzen von 1110 / 1120. Die Lage von Gösselborn (1071 im Lande Orla), im Sedes Alkersleben zeigt, dass sich die Sedesgrenze nicht an der alten Grenze des Landes Orla orientiert, sondern an den herrschaftlichen Grenzen nach 1110 / 1120. Weiterhin wurden in dem unbesiedelten Waldgebiet oberhalb von Schwarzburg die Sedesgrenzen erst später im Zuge der Rodungen festgelegt.

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Der Vergleich:

„In einem Fall wird Swartzinburg und Turzewag wiedergegeben (5), in einer anderen Abschrift wird Swarczynberg und Curzewang gelesen(6). Dr. H. Herz 2009, Seite 23, 5 = Dobenecker, 6 = Werner 1995 = Coburger Kopialbuch Der von Dr. Herz gemachte Vergleich ist nicht zutreffend, da Dobenecker (1896) die Urkunde im Sinne eines Regest inhaltlich nur zusammengefasst und eine Auswahl von Ortsnamen zitierte. Zitate in Urkundenbüchern sind bekannterweise oft fehlerhaft und müssen in ihrer Schreibweise überprüft werden. Als Quelle gibt Dobenecker Schultes (1820) an, der offensichtlich in seinem Regest die Urkunde von 1071 in Latein zusammengefasst hat und auf einen Quellennachweis gleich ganz verzichtet. Werner wiederum beruft sich u. a. auf Dobenecker (1896), Reitzenstein (1871), Schultes (1820) und das Coburger Copialbuch.
Werners Quellennachweis ist nicht im Detail nachvollziehbar. Letztlich vergleicht Dr. Herz seinen eigenen Ausführungen zufolge eine Regest des Coburger Copialbuches mit der Wernerschen Abschrift des Coburger Copialbuches. Die Wernerschen Abschriften des Coburger Copialbuches werden bereits durch Gockel (1991, S. 496 ff.) als nicht ganz fehlerfrei bezeichnet. Trotzdem zitiert Dr. Herz aber nicht das Original. Er hat auch nicht nachgewiesen, das Dobenecker oder Schultes ein anderes Copialbuch nutzten als das Coburger. Betreffs der Ersterwähnungsurkunde von 1071 sind obige Regesten nicht verwendungsfähig, sondern nur das Coburger Copialbuch selbst.

Verfechter der Richtigkeit der Ersterwähnungsurkunde von 1071:

A. Wandsleb 1911, J.N. Kiesewetter 1878 und H. Deubler haben in ihren Veröffentlichungen mehrfach auf die Richtigkeit der Ersterwähnung von Schloss Schwarzburg und des Grenzverlaufes zwischen Schmiedebach und Rottenbach hingewiesen. Der Museologe H. Müllerott wird in seinem Buch „Schloss Schwarzburg und das Waldgebiet zwischen Längwitzgau und dem Lande Orla in frühdeutscher Zeit“ die Gründung des Schlosses Schwarzburg im 10. / 11. Jh., die Ersterwähnung und den Grenzverlauf zwischen dem Grenzpunkt Tschirn, Kelhbach, Schmiedebach, Rottenbach und Gösselborn erläutern.

Quellenangabe:

Wandsleb, A. (1911), Die deutsche Kolonisation des Orlagaues, als antiquarisches Oroginal in: Schloß Schwarzburg und das Waldgebiet zwischen Gau Längwitz und dem Lande Orla in frühdeutscher Zeit von Museologen H.E. Müllerott, 2011
Kiesewetter, J.N. (1878), Die westliche Grenze der Besitzungen der Königin Richza in : ZdVfThGA Bd. 9, NF1, S. 137-152, Jena
Eberhardt, H. (1989), Archidiakonate und Sedes im mittleren Thüringen in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte.
Kahl, W., Müllerott H. (2001), Die Vor- und Frühgeschichte Rudolstadtsmit den Annalen von 775/786 – 1503 und einem Exkurs aus der Geschichte Saalfelds. Arnstadt, Thüringer-Chronik-Verlag H.E.Müllerott
Dobenecker, O. (1896/I), Regesta diplomata necnon epistolaria historiae Thuringiae I (900-1152). Jena
Schultes, A. v. (1820), Sachsen Coburg = Saalfeldische Landesgeschichte … Zweyter Abtheilung … mit einem Urkundenbuche. Coburg. (Weimar Anna Amalia 7785-An(2)
Reitzenstein, K.H. (1871) Regesten der Grafen von Orlamuende aus Babenberger und ascanischem Stamm, 1871 FBG MAG Hist ye 02280/04
Gockel, M. (2000), Die deutschen Königspfalzen Bd. 2, Lieferungen 1984 – 2000, Stuttgart
Werner, G. (1995)Geschichte der Stadt Saalfeld Bd. 1. Saalfeld
Werner, G. (1992) Saalfeld als Besitztum der Königin Richeza in: Saalfelder Weihnachtsbüchlin Nr. 89, S. 3 – 12. Saalfeld

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